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Guidelines Technik

Öffentliche Guidelines Technik

Als Handlungsanleitungen helfen die Guidelines Technik den IGR-Mitgliedern, Anforderungen aus Regelwerken direkt in die betriebliche Praxis umzusetzen. Hier finden Sie einzelne öffentliche Guidelines.

Guideline
/ Mechanik & Verfahrenstechnik
/ Rohrleitungstechnik

Druckgeräte nach DGRL herstellen und bestellen – Verantwortlichkeiten für den Rohrleitungsbau (GT 12-0019, Anhang B)

Betriebe der chemischen und -pharmazeutischen Industrie stehen vor der Frage, wer die Rolle des Herstellers im Sinne der EU-Druckgeräterichtlinie (DGRL) übernimmt, der Auftraggeber oder der Auftragnehmer? Die DGRL selbst beantwortet die Frage nicht. Sie muss aber im Rahmen der Vertragsgestaltung geklärt werden. Der öffentliche Anhang B zur Guideline Technik 12-0019 gibt eine Hilfestellung zur Festlegung der Verantwortlichkeit des „Herstellers im Sinne der Druckgeräterichtlinie“ bzw. des „Lohnfertigers“ nach Empfehlung zur Betriebssicherheitsverordnung (EmpfBS) 1113 „Beschaffung von Arbeitsmitteln“.

Guideline
/ Mechanik & Verfahrenstechnik
/ Bautechnik

Schnittstelle von verfahrenstechnischen Anlagenteilen und Bau-/Tragwerk; Abgrenzung ProdSV und EU-BauPVO; Industriebau (GT 39-0101)

Diese Guideline Technik betrachtet und differenziert die Schnittstellen von verfahrenstechnischen Anlagenteilen und Bauwerken oder Tragwerken als Stahlkonstruktion. Die harmonisierten Normen zu den Europäischen Richtlinien erfassen diese Anlagenteile zwar, jedoch fehlen vielfach exakte Vorschriften zur konstruktiven Auslegung der Elemente. Diese Guideline Technik bietet dem Maschinen- oder Apparatehersteller, genauso wie dem Hersteller des Tragwerkes oder des Gebäudes, Planungssicherheit beim jeweiligen Gewerk. Das versetzt somit Betreiber in die Lage ggf. notwendige Maßnahmen zu koordinieren.

Guideline
/ EMR-Technik
/ MSR-Technik

Qualitätssicherung bei der Beschaffung von Handelsware (GT 54-0751)

Anwender stehen vor Herausforderungen, wenn sie elektrotechnische Materialien beschaffen: Gefälschte Produkte (Plagiate) sind oftmals minderwertig, nicht funktionssicher und nicht sofort von Originalware zu unterscheiden. Diese Guideline Technik hilft ihnen, technisch einwandfreie Produkte als Originalware zu erhalten. Das trägt zum Schutz von Leib und Leben bei und vermeidet Sachschäden. Die Guideline zeigt Wege auf, wie sich Qualitätsmerkmale von Handelsware feststellen und eigene Regelungen erarbeiten lassen. Das beinhaltet auch Hinweise zum Erfahrungsaustausch zwischen Anwendern, Behörden, Prüfstellen und sonstigen Organisationen.