In Arbeitskreisen und innerhalb der Kompetenzcenter erarbeiten die IGR-Mitglieder regelmäßig Stellungnahmen zu aktuellen Themen. Diese Positionen geben die Haltung und Empfehlungen der IGR wieder.
Neu auf dem Markt sind Geräte, mit denen sich Feldgeräte mittels Webserver und/oder Apps drahtlos (z. B. via Bluetooth) bedienen lassen. Die IGR empfiehlt, diese aus Sicherheitsgründen nur zum Auslesen von Daten und Parametern zu verwenden.
Nach dem Erscheinen der TRBS 1115 stellt sich die Frage nach der Umsetzung auf Betreiberseite. Dieses Positionspapier interpretiert das Dokument des ABS (Ausschuss für Betriebssicherheit) im Hinblick auf die Anforderungen bestehender Regelwerke für die Funktionale Sicherheit und den Explosionsschutz (z. B. IGR GT 53-0004/Sicherheitsrichtlinie 4) in der chemischen und pharmazeutischen Industrie.
Bei IGR-Mitgliedern gilt das ITOP-Prinzip, wobei alle möglichen Maßnahmen bei der Gefährdungsbeurteilung in Erwägung gezogen werden. Druckbehälter bzw. drucktragende Ausrüstungsteile fallen in den Geltungsbereich der AD 2000-A6, wenn sie durch PLT-Sicherheitseinrichtungen abgesichert werden. Das Positionspapier bezieht sich auf das AD 2000-A6 Merkblatt und setzt es in den Gesamtkontext der Gefährdungsbeurteilung.
Rouging, die rötlich-braune Verfärbung der Oberflächen von rostfreien Stählen, entsteht in hochreinem Wasser bei Temperaturen über 60 °C. Dabei handelt es sich nicht um Korrosion, sondern um eine Eigenschaft der Passivschicht des rostfreien Stahls. Weitere Informationen finden Mitglieder im zugehörigen Positionspapier. Ansprechpartnerin: Dr. Helga Leonhard, TÜV SÜD Industrie Service GmbH.
Die konstruktive Lebensdauer sollte in den technischen Datenblättern enthalten sein – sowohl für den Betrieb als auch für die Lagerzeit. Sie sollte mindestens 20 Jahre betragen. Diese Position wird als Vorlage in die NAMUR-AK 3.1 Sensortechnik eingebracht und innerhalb der IGR stetig weiterbearbeitet.
Einige Hersteller haben die Forderung nach SIL-Geräten so verstanden, dass ein Gerätetyp bis zu drei Hard- und Software-Varianten haben kann. Diese zeigen ein teils unterschiedliches, von NAMUR-Vorgaben abweichendes Verhalten. Das ist für die Prozessindustrie nicht sinnvoll und sollte sich ändern. Die IGR verfolgt das Thema im NAMUR-AK 4.5 weiter. Das Ergebnis wird in der NE 131 veröffentlicht.