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IGR Technik e. V. / Öffentliche Guidelines Technik / Druckgeräte nach DGRL herstellen und bestellen – Verantwortlichkeiten für den Rohrleitungsbau (GT 12-0019, Anhang B)

Guideline Technik
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Druckgeräte nach DGRL herstellen und bestellen – Verantwortlichkeiten für den Rohrleitungsbau (GT 12-0019, Anhang B)

Betriebe der chemischen und -pharmazeutischen Industrie stehen vor der Frage, wer die Rolle des Herstellers im Sinne der EU-Druckgeräterichtlinie (DGRL) übernimmt, der Auftraggeber oder der Auftragnehmer? Die DGRL selbst beantwortet die Frage nicht. Sie muss aber im Rahmen der Vertragsgestaltung geklärt werden. Der öffentliche Anhang B zur Guideline Technik 12-0019 gibt eine Hilfestellung zur Festlegung der Verantwortlichkeit des „Herstellers im Sinne der Druckgeräterichtlinie“ bzw. des „Lohnfertigers“ nach Empfehlung zur Betriebssicherheitsverordnung (EmpfBS) 1113 „Beschaffung von Arbeitsmitteln“.