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Interessengemeinschaft Regelwerke Technik (IGR) e. V.

Industriepark Höchst
Gebäude D 681 
65926 Frankfurt am Main
Deutschland

Vertretungsberechtigter Vertreter des Vorstandes:
Herr Dr. Werner Sievers

Industriepark Höchst
Gebäude D 681
65926 Frankfurt am Main
Deutschland

Telefon: 069-305-82416
E-Mail: office@igrtechnik.de

Weitere Vorstandsmitglieder Jürgen Potthoff, Dr. Uwe Bäumler, Dr. Manuel Scholz, Elisabeth Maria Wächter-Schäper und Dr. Susanne Winkler, Adresse wie oben.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Herr Dr. Werner Sievers

Eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main: VR 13745
Umsatzsteueridentifizierungsnummer: DE255209693

Leitung der Geschäftsstelle: Herr Martin Rauser

Interessengemeinschaft Regelwerke Technik (IGR) e.V.
Industriepark Höchst, Gebäude D 681
65926 Frankfurt am Main

Telefon: 069-305-84640
E-Mail: office@igrtechnik.de


Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreibenden erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Autor*innen bzw. der dokumenterstellenden Person. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird ausdrücklich widersprochen.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Seitenbetreibenden erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet.


Allgemeine Nutzungsbedingungen

(Stand: 15.06.2022)

1. Anwendungsbereich

1.1 Für die Nutzung dieser von der IGR Interessengemeinschaft Regelwerke Technik (IGR) e.V.  (im Folgenden auch: „IGR“ oder „wir“ oder „uns“) angebotenen Web-Seiten (im Folgenden: „IGR-Website“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen können im Einzelfall durch weitere Bedingungen, z.B. für den Erwerb von Produkten und/oder Dienstleistungen, ergänzt, modifiziert oder ersetzt werden.

1.2 Mit dem Log-in, oder, falls ein gesonderter Log-in nicht erforderlich sein sollte, durch Aufnahme der Nutzung wird die Geltung dieser Nutzungsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung akzeptiert.

1.3 Der Rechtsbereich der in der IGR behandelten und entwickelten IGR-Dokumente bezieht sich ausschließlich auf den Rechtsraum Deutschland und die zu berücksichtigenden EU-Richtlinien und EU-Verordnungen.
Sollten die Verwendung von IGR-Dokumenten im Umfeld anderer Rechtsbereiche (z.B. in Asien, Amerika, Afrika, Australien) notwendig werden ist das jeweilige IGR-Mitgliedsunternehmen eigenverantwortlich für die entsprechende Umsetzung in diesen Rechtbereichen unter Berücksichtigung der dort vorgeschrieben Regularien verantwortlich.

2. Leistungen

2.1 Die IGR hält auf ihrer IGR-Website bestimmte Informationen und ggf. auch Software, nebst Dokumentation, zum Abruf oder Herunterladen bereit.

2.2 Die IGR führt ein IGR-Wissensnetzwerk von IGR-Fachleuten und stellt dieses im Bereich der IGR-Mitgliedsunternehmen auf der IGR-Website bereit. Das IGR-Wissensnetzwerk dient ausschließlich zur Erfüllung des Vereinszwecks, nämlich des Austauschs über und der Gewährleistung von technischen Regelwerken. Die Beratung durch Mitgliedsunternehmen des IGR-Wissensnetzwerk ist keine Leistung der IGR.

2.3 Die IGR ist berechtigt, jederzeit den Betrieb der IGR-Website ganz oder teilweise einzustellen oder temporär auszusetzten. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets und von Computersystemen übernimmt die IGR keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der IGR-Website.

3. Registrierung, Passwort, Sicherheit

3.1 Die vereinsinternen Seiten der IGR-Website sind nur IGR-Mitgliedsunternehmen vorbehalten und über ein Einzel-Authentifizierungsverfahren passwortgeschützt. Der Zugang zu diesen Seiten ist nur registrierten Nutzern möglich. Auf eine Registrierung besteht kein Anspruch. Die IGR behält sich insbesondere vor, auch bisher frei zugängliche Webseiten einer Registrierungspflicht zu unterwerfen. Die IGR ist jederzeit berechtigt, die Zugangsberechtigung durch Sperrung der Zugangsdaten zu widerrufen, ohne dass es der Angabe von Gründen bedarf, insbesondere wenn der Nutzer zur Registrierung falsche Angaben gemacht hat, gegen diese Bedingungen oder gegen seine Sorgfaltspflichten im Umgang mit den Zugangsdaten verstoßen hat, gegen anwendbares Recht beim Zugang zu oder der Nutzung der IGR-Website verstoßen hat oder die IGR-Website über einen längeren Zeitraum hinweg nicht genutzt hat.

3.2 Ist eine Registrierung vorgesehen, so ist der Nutzer verpflichtet, zur Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und bei etwaigen, späteren Änderungen diese der IGR unverzüglich (soweit vorgesehen: online) mitzuteilen. Der Nutzer wird dafür sorgen, dass ihm die E-Mails zugehen, die an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.

3.3 Nach erfolgter Registrierung erhält der Nutzer Benutzername und Passwort (im Folgenden auch: „Benutzerdaten“).

3.4 Der Nutzer stellt sicher, dass die Benutzerdaten Dritten nicht zugänglich werden und haftet für alle unter den Benutzerdaten vorgenommenen Bestellungen und sonstigen Aktivitäten. Nach jeder Nutzung ist der durch Passwort geschützte Bereich zu verlassen. Soweit der Nutzer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte die Benutzerdaten missbräuchlich benutzen, ist er verpflichtet, der IGR unverzüglich zu unterrichten.
Nach Eingang der Mitteilung nach Ziffer 3.4 wird die IGR den Zugang zum passwortgeschützten Bereich mit diesen Benutzerdaten sperren bzw. ändern.

3.5 Der Nutzer kann jederzeit die Löschung seiner Registrierung verlangen. Die IGR wird in diesem Fall alle Benutzerdaten und alle sonstigen gespeicherten personenbezogenen Daten des Nutzers löschen, sofern die weitere Vorhaltung nicht zur Erfüllung einer vertraglichen (einschließlich des Satzungszwecks) oder gesetzlichen Pflicht oder zur Wahrung berechtigter Interessen (z.B. Dokumentation zur Abwehr von Forderungen) erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.

3.6 Ergänzend verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

4. Teilnahme am IGR-Wissensnetzwerk

4.1 Nach Zuweisung durch IGR-Mitgliederunternehmen von Beschäftigten, freien Mitarbeitenden oder sonstigen den IGR-Mitgliedsunternehmen zugeordneten Personen können Fachleute Teil des Wissensnetzwerkes der Interessengemeinschaft Regelwerke Technik (IGR) e.V. werden.

Das jeweilige IGR-Mitgliedsunternehmen gewährleistet die Eignung der zugewiesenen Fachleute.

4.2 Die IGR erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt folgende personenbezogene Daten der Fachleute:

  • Name, Vorname, Titel
  • Dienstliche Postadresse
  • Dienstliche E-Mail-Adresse
  • Dienstliche Telefonnummern
  • Dienstliche Fax-Nummern
  • Mitgliedschaft und Funktion in IGR-internen und IGR-externen Gremien, soweit für die IGR relevant einschließlich der Historie Ihrer Mitgliedschaft und Funktion in diesen Gremien

Eine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung der Daten besteht nicht, die Bereitstellung ist jedoch notwendig, um im IGR-Wissensnetzwerk geführt zu sein.
Das IGR-Mitgliedsunternehmen, welches die Fachleute zuweist, gewährleistet die Aktualität der Daten. Die Fachleute überprüfen diese Aktualität eigenständig. Änderungen sind anzuzeigen.

4.3 Die Erhebung dieser Daten erfolgt, um sie:

  • in einer Liste der IGR-Fachleute zu führen
  • und die Liste der IGR-Fachleute den IGR-Mitgliedsunternehmen zugänglich zu machen
  • zur Korrespondenz mit Fachleuten der IGR-Mitgliedsunternehmen
  • um Sie als Mitarbeitende des IGR-Mitgliedsunternehmens identifizieren zu können
  • um die Erfüllung sonstiger Vereinszwecke zu gewährleisten oder zu fördern.

4.4 Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soweit sie zu den Vereinszwecken erforderlich ist und hilfsweise nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO, weil sie für das überwiegende Interesse an der Tätigkeit des Vereins, insbesondere des Austauschs über und der Gewährleistung von technischen Regelwerken, erforderlich ist.

4.5 Die Fachleute können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Die Interessengemeinschaft Regelwerke Technik (IGR) e.V. wird den Experten dann aus dem IGR-Wissensnetzwerk herausnehmen. Personenbezogene Daten werden nach Widerspruch gelöscht, sofern keine Speichergründe nach Ziffer 4.6 vorliegen. Liegen solche Gründe vor, wird die IGR die Daten sperren.

4.6 Die Daten werden grundsätzlich nur so lange verarbeitet und gespeichert, wie es für die unter 4.3 genannten Zwecke erforderlich ist, die Fachleute in einem IGR-Mitgliedsunternehmen beschäftigt sind und das jeweilige IGR-Mitgliedsunternehmen nicht aus der IGR ausgeschieden ist. Änderungen sind von den jeweiligen Fachleuten und/oder vom IGR-Mitgliedsunternehmen anzuzeigen.
Darüber hinaus kommt eine längere Speicherung in Betracht, wenn dies zur Erfüllung einer vertraglichen (einschließlich des Satzungszwecks) oder gesetzlichen Pflicht oder zur Wahrung berechtigter Interessen (z.B. Dokumentation zur Abwehr von Forderungen) erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.

4.7 Die Fachleute verpflichten sich, die Liste der IGR-Fachleute und sonstige im Rahmen des Vereinszwecks erfassten und den Fachleuten offengelegten Daten ausschließlich zu mit dem Vereinszwecken kompatiblen Zwecken zu nutzen.
Insbesondere dürfen Daten nicht an Dritte, die mit dem Vereinszweck nicht in Verbindung stehen, weitergegeben oder zur Nutzung überlassen werden. Die Fachleute haben die Bestimmungen zum Datenschutz gem. 7 dieser Vorschriften einzuhalten.

4.8 Ergänzend verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

4.9 Das IGR-Mitgliedunternehmen, welches die Fachleute entsendet, gewährleistet die Einhaltung der Pflichten der Fachleute nach den vorstehenden Bestimmungen.

5. Nutzungsrechte an Informationen, Software und Dokumentation

5.1 Die Nutzung der auf der IGR-Website zur Verfügung gestellten Informationen, Software und Dokumentation unterliegt diesen Bedingungen oder, bei Aktualisierungen von Informationen, Software oder Dokumentation den früher bereits mit der IGR vereinbarten und einschlägigen Lizenzbedingungen. Gesondert vereinbarte Lizenzbedingungen gehen diesen Bedingungen vor.

5.2 Die IGR räumt den Benutzenden der IGR-Website (im Folgenden: „Nutzenden“),  ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die auf der IGR-Website überlassenen Informationen, Software und Dokumentation in dem Umfang zu nutzen, wie dies vereinbart oder, falls nichts vereinbart ist, wie es dem mit der Bereitstellung und Überlassung durch die IGR verfolgten Zweck entspricht.

5.3 Informationen, Software oder Dokumentationen dürfen von Nutzenden zu keiner Zeit an Dritte vertrieben, vermietet oder in sonstiger Weise außerhalb des Vereinszwecks überlassen werden.

5.4 Soweit nicht zwingende rechtliche Vorschriften etwas anderes erlauben, dürfen die Nutzenden weder die Software noch deren Dokumentation ändern, zurückentwickeln oder -übersetzen noch dürfen Teile davon herausgelöst werden.

6. Geistiges Eigentum

Ungeachtet der besonderen Bestimmungen in Ziffer 5 dieser Benutzungsbedingungen dürfen Informationen und sonstige Inhalte von der IGR-Website nicht verkauft oder ohne Zustimmung des IGR-Vorstandes an Dritte weitergegeben werden.

7. Datenschutz

7.1 Die Nutzenden gewährleisten die Einhaltung angemessener Datensicherheit und sowie die Einhaltung von anwendbaren Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten.

7.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, eine gesetzliche Regelung erlaubt explizit den Datenumgang. Personenbezogene Daten dürfen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) grundsätzlich verarbeitet werden:

  • Bei einem bestehendes Vertragsverhältnis mit den Betroffenen.
  • Im Zuge vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der Betroffenen sowie der Vertragsabwicklung mit den Betroffenen.
  • Wenn und Soweit die Betroffenen eingewilligt haben.
  • Wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht, der das Unternehmen unterliegt.
  • Wenn berechtigte Interessen bestehen, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte der Betroffenen überwiegen.

Datenverarbeitungen unter Berufung auf ein berechtigtes Interesse sollten jedoch nicht ohne vorherige Beratung durch Datenschutzbeauftragte vorgenommen werden.

7.3 Personenbezogene Daten sind für einen zuvor festgelegten, eindeutigen und legitimen Zweck zu verarbeiten. Die Nutzenden verarbeiten keine zu Vereinszwecken erhobene Daten, welche ihnen von der IGR zugänglich gemacht werden, außerhalb des Vereinszwecks. Eine Datenhaltung ohne Zweck, so beispielsweise die Speicherung von Daten auf Vorrat, ist unzulässig.

Die Änderung einer Ziel- und Zweckbestimmung, die einem Datenumgang ursprünglich zugrunde gelegt wurde, ist – neben der erklärten Einwilligung durch die Betroffenen – nur zulässig, wenn der Zweck der Weiterverarbeitung mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist. Hierbei sind insbesondere die vernünftigen Erwartungen der Betroffenen hinsichtlich einer solchen Weiterverarbeitung gegenüber dem Unternehmen, die Art der verwendeten Daten, die Folgen für die Betroffenen sowie Möglichkeiten einer Verschlüsselung oder Pseudonymisierung zu berücksichtigen.
Eine Nutzung von Daten, welche ihnen von der IGR zugänglich gemacht werden, zu Werbezwecken ist nicht erlaubt.

7.4 Die Betroffenen sind bei der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten umfassend über den Umgang mit ihren Daten zu informieren. Die Information hat die Zweckbestimmung, die Identität der verantwortlichen Stelle, die Empfänger seiner personenbezogenen Daten sowie alle sonstigen Informationen im Sinne des Art. 13 DS-GVO zu beinhalten, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten. Die Information ist in einer verständlichen und leicht zugänglichen Form sowie einer möglichst einfachen Sprache zu verfassen.

Werden personenbezogene Daten nicht bei den Betroffenen erhoben, sind die Betroffenen nachträglich und umfassend gem. Art. 14 DSGVO über den Umgang mit ihren Daten zu informieren. Dies gilt auch für die Änderung einer Ziel- und Zweckbestimmung der Datenverarbeitung.

7.5 Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und, wenn nötig, auf dem neusten Stand sein. Der Umfang der Datenverarbeitung sollte hinsichtlich der festgelegten Zweckbestimmung erforderlich und relevant sein. Der IGR-Vorstand und das jeweils zuständige IGR-Kompetenzcenter hat für die Umsetzung durch die Etablierung entsprechender Prozesse Sorge zu tragen. Ebenso sind Datenbestände regelmäßig auf ihre Richtigkeit, Erforderlichkeit und Aktualität hin zu überprüfen.

7.6 Besondere Kategorien personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Betroffenen oder ausnahmsweise aufgrund einer expliziten gesetzlichen Regelung erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Ferner sind zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen (z. B. Verschlüsselung beim Transport, minimale Rechtevergabe) zum Schutz besonderer personenbezogener Daten zu ergreifen.

7.7 Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte ist nur aufgrund gesetzlicher Regelungen (s. z.B. 7.2) oder der Einwilligung der Betroffenen zulässig.

7.8 Befindet sich der/die Empfänger*in von personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, bedarf es besonderer Maßnahmen zur Wahrung von Rechten und Interessen der Betroffenen. Eine Datenübermittlung ist zu unterlassen, wenn bei der empfangenden Stelle kein angemessenes Datenschutzniveau vorhanden ist oder beispielsweise über besondere Vertragsklauseln nicht hergestellt werden kann.

7.9 Dienstleistende Firmen mit einem möglichen Zugriff auf personenbezogene Daten sind vor der Auftragserteilung sorgfältig auszuwählen. Die Auswahl ist zu dokumentieren und sollte insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtigen:

  • Fachliche Eignung der auftragsnehmenden Firmen für den konkreten Datenumgang
  • Technisch-organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
  • Erfahrung der anbietenden Firmen im Markt
  • Sonstige Aspekte, die auf eine Zuverlässigkeit der anbietenden Firmen schließen lassen (Datenschutz-Dokumentationen, Kooperationsbereitschaft, Reaktionszeiten etc.)

Soll ein Dienstleistungsunternehmen personenbezogene Daten im Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen, bedarf es des Abschlusses eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Hierin sind Datenschutz- und IT-Sicherheitsaspekte zu regeln. Das Dienstleistungsunternehmen ist im Hinblick auf die mit ihm vertraglich vereinbarten technisch-organisatorischen Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen.

7.10 Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist an dem Ziel auszurichten, so wenige Daten wie möglich von den Betroffenen zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen („Datenminimierung“). Entsprechendes gilt für die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen. Der Datenschutz ist von Anfang an in die Spezifikationen und die Architektur von Datenverarbeitungssystemen zu integrieren, um die Einhaltung der Grundsätze des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes zu erleichtern, so insbesondere den Grundsatz der Datenminimierung.

7.11 Die Nutzenden gewährleistet die Einhaltung von Betroffenenrechten gem. Art. 12 – 22 DSGVO

7.12 Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Daten

Die Nutzenden wahren die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Daten und halten hierfür unter Berücksichtigung des Stands der Technik angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten vor.
Es ist zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können.

Zugriffe auf personenbezogene Daten sollen nur diejenigen Personen erhalten, die im Zuge ihrer Aufgabenwahrnehmung Kenntnis von den jeweiligen Daten erhalten müssen („Need-to-know-Prinzip“). Zugriffsberechtigungen müssen genau und vollständig festgelegt und dokumentiert sein.

Datenübertragungen durch öffentliche Netze sind nach Möglichkeit zu verschlüsseln. Eine Verschlüsselung hat zwingend zu erfolgen, falls der Schutzbedarf der personenbezogenen Daten dies erfordert.

Zu unterschiedlichen Zwecken erhobene personenbezogene Daten sind getrennt voneinander zu verarbeiten.

7.13 Verletzungen des Schutzes von Daten („Datenpanne“) sind unverzüglich der Interessengemeinschaft Regelwerke Technik (IGR) e.V. anzuzeigen.

8. Hyperlinks

Die IGR-Website kann Hyperlinks auf Webseiten Dritter enthalten. Die IGR übernimmt für die Inhalte dieser Webseiten weder die Verantwortung noch macht die IGR sich diese Webseiten und ihre Inhalte zu eigen, da die IGR die verlinkten Informationen nicht kontrolliert und für die dort bereit gehaltenen Inhalte und Informationen auch nicht verantwortlich ist. Die Verwendung dieser Hyperlinks erfolgt auf eigenes Risiko der Nutzenden.

9. Viren

9.1 Obgleich sich die IGR stets bemüht, die IGR-Website virenfrei zu halten, garantiert die IGR keine Virenfreiheit. Vor dem Herunterladen von Informationen, Software und Dokumentation werden die Nutzenden zum eigenen Schutz, sowie zur Verhinderung von Viren auf der IGR-Website, für angemessene Sicherheitsvorrichtungen und Virenscanner sorgen.

9.2 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Nutzenden ist mit den vorstehenden Regelungen in der Ziffer 9.1 nicht verbunden.

10. Haftung

10.1 Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Nutzenden Schadensersatzansprüche geltend machen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Dienstleistungsfirmen oder beauftragten Unternehmen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorsehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Nutzenden vertraut haben oder vertrauen durften. Im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen.

10.3 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, wie insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.

10.4 Weitere Haftungsansprüche – aus welchen Rechtsgründen auch immer – sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung nach lit. a) und b) gilt auch, soweit die Nutzenden anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

10.5 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitenden, Vertretungen und Erfüllungsgehilf*innen der IGR.

11. Verjährung

Ansprüche gegen die IGR aus vertraglichen Pflichtverletzungen, die wir zu vertreten haben und die nicht Mängelansprüche betreffen, verjähren nach Ablauf von einem Jahr. Für den Fristbeginn gelten die gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Verjährungsregelungen wie z.B. die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf bleiben unberührt.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Bedingungen und des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

12.2 Es gilt hier ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

12.3 Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der Vereinssitz.

12.4 Sofern die Nutzenden Kaufleute sind, ist Gerichtsstand unser Vereinssitz; wir sind jedoch berechtigt, die Nutzenden auch an ihrem Sitzgericht bzw. bei natürlichen Personen an deren Wohnsitzgericht zu verklagen. Dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.